Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen des Catering und Eventservice Fresh Food. Abweichenden Bedingungen des Vertragspartners wird hiermit widersprochen. Nebenabreden bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Unsere Angebote in Preislisten, Prospekten, Katalogen u. ä. sind unverbindlich. Geringfügige Abweichungen und Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind zulässig. Dies gilt insbesondere bei Einsatz von Produkten mit saisonal stark schwankenden Preisen. Kataloge, Preislisten und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren Ihre Gültigkeit mit Erscheinen einer Neuausgabe. Catering und Eventservice Fresh Food ist berechtigt, Produkte und Zutaten durch solche zu ersetzen, die dem ausgewählten Produkt am nächsten kommen.
Alle Preise in Katalogen, Listen und Angeboten verstehen sich, soweit nicht gesondert ausgewiesen, als Nettopreise. Die gültige gesetzliche MwSt. wird gesondert berechnet. Bei einem Auftragswert unter € 200,00 (Netto) wird eine Lieferpauschale von mindestens € 20,00 (Netto) berechnet. Bei Auftragswerten ab € 1.000,00 kann mit der Auftragsbestätigung; spätestens aber 4 Wochen vor Anliefertermin eine Anzahlung von 50 % des Auftragswertes zahlbar und fällig sein. Im Übrigen sind alle Rechnungen innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Gemietete Artikel sind Eigentum der Firma Catering und Eventservice Fresh Food. Der Mietpreis für Geschirr und Equipment versteht sich ab Lager. Bitte beachten Sie die ABG´s der Firma Häussler Verleihservice. Die Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Berechnung richtet sich nach Entfernung und Ladevolumen. Die Transportkosten beinhalten nicht den Auf- und Abbau sowie das Vertragen und Einsammeln der gemieteten Gegenstände. Sämtliches Geschirr, Platen, Warmhaltegeräte und Besteck müssen gesammelt und zur Abholung bereit gestellt sein. Gläser sind geleert in mit- gelieferte Kartons oder Transportbehälter einzuräumen. Dekorationsmaterial, Decken, Tische und Stühle sind zur Abholung ebenfalls gesammelt zum Transport bereit zu stellen. Gerne übernehmen wir diese Leistungen zum üblichen Stundenverrechnungssatz pro Mitarbeiter. Speisenreste und Müll ist vom Auftraggeber zu entsorgen.
Bei Lieferverzug muss der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung setzen. Nach fruchtlosem Ablauf kann er vom Vertrag insbesondere bei verspäteter Anlieferung infolge von Verkehrsstaus, zurück treten. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle von höherer Gewalt (insbesondere bei verspäteter Anlieferung infolge von Verkehrsstaus, Unfall, Betriebsstörung, Streik, Stromausfall u.ä.). Die Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Im Übrigen ist die Haftung begrenzt auf den Netto – Auftragswert. Der Transport erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht über mit der Auslieferung ab Firmensitz Catering und Eventservice Fresh Food.
Catering und Eventservice Fresh Food gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenübergages die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat. Offensichtliche Mängel sind bei Übergabe sofort zu rügen. Die Mängelrüge muss schriftlich erfolgen. Spätere Reklamationen können wegen fehlender Überprüfbarkeit nicht mehr akzeptiert werden. Versteckte Mängel sind innerhalb von 24 Stunden schriftlich ab Kenntnis und/oder Kennen müssen zu rügen. Das Gewährleistungsrecht erlischt, wenn der Kunde die Ware verändert. Catering und Eventservice Fresh Food hat das Recht auf kostenlose Nachbesserung oder Austausch der Ware. Eine Haftung für eingebrachte Gegenstände wird nicht übernommen.
Änderungen des Vertragsgegenstandes und/oder Personenzahl sind lediglich bi s 7 Tage vor dem Ausliefertermin möglich. Stornierung des Vertrages ist grundsätzlich möglich. Bei Stornierung bis zehn Tage vor Auftragserfüllung werden 20% des Auftragswertes in Rechnung gestellt. Bei Stornierung bis drei Tage vor Auftragserfüllung werden 75% des Auftragswertes Rechnung gestellt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich die überlassenen Gegenstände wie Platten, Gläser, Geschirr usw. pfleglich zu behandeln und ein einwandfreiem Zustand zurück zu geben. Fehlmengen, Beschädigungen und Bruch gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Verlust und/oder Beschädigung haftet der Auftraggeber auf Schadenersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Der Kunde erhält bei Auslieferung eine Liste der mitgelieferten Gegenstände. Wird diese bei Übergabe nicht reklamiert, gilt die Lieferung als fehler- und mangelfrei übergeben. Die Rückgabe muss spätestens 2 Tage nach Abholung oder Anlieferung erfolgen; andernfalls ist eine Verzugspauschale von € 50,00 zu zahlen.
Catering und Eventservice Fresh Food haftet nur für Eigenes Personal. Für Servicekräfte des Auftraggebers wird keinerlei Haftung übernommen.
Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendige Daten mittels EDV gem. §33 BWSG verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist, soweit zulässig, der Sitz von Catering und Eventservice Fresh Food. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland